ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
In-Time SALES GmbH
Stand 2018


GELTUNGSBEREICH

Allen Geschäftsbeziehungen der In-Time SALES GmbH und ihren Kunden (AG) liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde, soweit nicht im Einzelfall schriftlich eine abweichende Lieferantenvereinbarung getroffen worden ist.

Abweichende Bedingungen des AG werden auch bei nicht ausdrücklich erklärtem Widerspruch nicht anerkannt, nicht Teil der Verträge. Mündliche und sonstige Abreden, die von den AGB der In-Time SALES GmbH abweichen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung der In-Time SALES GmbH.

Die AGBs liegen und hängen in den Geschäftsräumen der In-Time SALES GmbH zur Ansicht aus. Sie sind auf den Internetseiten einsehbar und werden auf Wunsch jederzeit kostenfrei zugesandt.

In-Time SALES GmbH führt die Bestellung nach den zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen AGB aus.

BESTELLUNG / VERTRAGSABSCHLUSS / FREIGABEN

Bestellungen können schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Die Bestellung ist ein Angebot des Kunden, an das der Kunde vier Wochen gebunden ist. Ein Vertrag kommt zustande, wenn In-Time SALES GmbH nach Eingang einer Bestellung fristgerecht deren Annahme erklärt oder der AG ein Festangebot der In-Time SALES GmbH innerhalb des im Angebot angegebenen Zeitraumes annimmt.

In-Time SALES GmbH lässt die Ware nach den individuellen Wünschen des Kunden fertigen.

Eigene Entwurfsleistungen, Größensätze, Farbvorlagen und Accessoires von In-Time SALES GmbH sind vom Kunden freizugeben. Hierzu werden dem Kunden Zeichnungen, Bilder oder Produktmuster zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet, binnen 1 Woche nach deren Zugang die Freigabe zu erteilen oder Änderungen zu verlangen. Nach Fristablauf gilt die Freigabe als erteilt.

Mit Erteilung aller Freigaben ist In-Time SALES GmbH berechtigt, die freigegebenen Waren in vollen Umfang zu bestellen oder zu fertigen. Der Kunde ist nach Freigabe zur Abnahme der Bestellung verpflichtet. Diese Regelung gilt sinngemäß auch für den Fall, in welchem In-Time SALES GmbH Ware des Kunden weiterbearbeitet. Nach Freigabe durch den Kunden ist In-Time SALES GmbH berechtigt, die Verarbeitung vorzunehmen, insbesondere auch Arbeitsschritte, die eine anderweitige Verwendung der Ware verhindern, z.B. Schneiden, Kürzen, oder Färben der Ware, zu beginnen.

LIEFERUNG

Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist das angenommene Festangebot beziehungsweise die Auftragsbestätigung maßgebend. In-Time SALES GmbH ist in jedem Fall zur Teillieferungen berechtigt. Für den Kunden fallen dadurch keinerlei Mehrkosten an.

Die unverbindliche Lieferfrist für eine Europa-Produktion beträgt in der Regel 8 Wochen (Asien-Produktionen ca.12-14 Wochen). Die unverbindliche Lieferfrist beginnt, wenn der Lieferant sämtliche Angaben, Genehmigungen usw. vom Kunden erhalten hat, aber nicht bevor der Kunde die bei Auftragserteilung vereinbarte Anzahlung geleistet hat.

Die genannten unverbindlichen Liefertermine werden nach bestem Vermögen eingehalten.

Verspätet sich die Lieferung aus Gründen, welche In-Time SALES GmbH nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Einfuhr- oder Transportschwierigkeiten, vom Käufer nachträglich verlangte Änderungen), so verschiebt sich selbst bei verbindlich zugesagten Lieferterminen der Liefertermin entsprechend. In diesen Fällen ist In-Time SALES GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Die Überschreitung der Lieferfrist/ Nichteinhaltung von Lieferterminen berechtigen den Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrag, zur Verweigerung der Annahme und/oder zu Schadenersatz.

Bei Verträgen über individuell angefertigte Mitarbeiterbekleidung besteht kein Rückgaberecht.

Die Lieferpflicht der In-Time SALES GmbH ruht, wenn der AG mit fälligen Zahlungen im Rückstand ist.

QUALITÄT / QUALITÄTSKONTROLLE (QS)

Für In-Time Sales GmbH ist es obligatorisch, dass alle Lieferanten mindestens den Standards des Öko Tex 100 genügen. Kontinuierliche Produktionskontrollen vor Ort sind durch eigene technische Einkäufer gewährleistet. Neben permanenten, produktionsbegleitenden Inspektionen erfolgt eine finale Qualitätskontrolle bei Wareneingang.

BEMASSUNG VON TEXTILIEN:
Die von uns angebotenen Textilien, gewirkt oder gewoben, werden nach unseren Größensätzen resp. bei Handelsartikeln den Standardmassen der von uns vertretenen Marken hergestellt. Entsprechende Maßtabellen und Größensätze stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Die von uns vorgelegten Muster sind in der Regel maßverbindlich. Für Sonderanfertigungen können wir auch andere Masse verwenden. In-Time SALES GmbH arbeitet mit folgenden Größentoleranzen: Gewirkte Ware: 5,0%, Gewobene Ware: 3,5%. Mit der Erteilung des Auftrages erkennen Sie diese Toleranzen an.

FARBABWEICHUNGEN VON STOFFEN:
Nachproduktionen von bestehenden Kundenstoffen können farbliche Änderungen aufweisen. Geringfügige Farbabweichungen  (Nuancen) von Produktionen aus unterschiedlichen Farbpartien oder Produktionseinheiten im Rahmen bis 1,0 Delta E sind technisch unvermeidbar.

Innerhalb dieses Toleranzwertes sind diese vom Kunden zu akzeptieren und stellen keinen Grund zu einer Mängelrüge dar.

MÄNGELRÜGE

Der Empfänger einer Lieferung hat diese binnen 10 Tagen zu prüfen und auffällige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er dies, so gilt die Lieferung als genehmigt. Davon ausgenommen bleiben verdeckte Mängel. Diese sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.

Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Designs dürfen nicht beanstandet werden.

Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % der bestellten Ware können produktionstechnisch bedingt sein und stellen keinen Mangel dar.

Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Reklamation der gesamten Lieferung führen.

GEWÄHRLEISTUNG UND MÄNGELHAFTUNG

Berufsbekleidung wird regelmäßig unter Verwendung von Naturprodukten angefertigt. Geringe Farb-, Struktur- und sonstige Unterschieden stellen keinerlei Reklamations- oder Haftungsgrund dar.

Bei berechtigten Mängelrügen werden die Mängel, je nach Wahl von In-Time SALES GmbH, entweder durch Nachbesserung oder Neulieferung behoben. Rücksendungen werden nur nach vorheriger Rücksprache frei angenommen.  Schlagen die Nachbesserungs- bzw. Neulieferungsversuche fehl, steht dem Kunden das Recht zu, den Preis herabzusetzen. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens In-Time SALES GmbH.

PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Preise verstehen sich in EURO oder USD pro Stück zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Die Ware wird gegen Rechnung ausgeliefert. Die Zahlungen sind binnen 14 Tagen netto abzüglich 2% Skonto an In-Time SALES GmbH zu leisten. Nach Ablauf der 14 Tage ist eine Skontierung nicht mehr zulässig.

Versand, Fracht und etwaige Versicherungen übernimmt, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, der Kunde. In-Time SALES GmbH ist zur Teillieferungen berechtigt. Für den Kunden fallen dadurch keinerlei Mehrkosten an.

Das Fehlen unwesentlicher Teile aus der Bestellung berechtigt nicht zum Aufschub fälliger Zahlungen.

In-Time SALES GmbH behält sich das Recht vor, Bestellungen von Neukunden und bestehenden Kunden nur gegen vollständige Bezahlung des Rechnungsbetrages vor Herstellung / Lieferung auszuführen.

Preisänderungen, auch aufgrund von Wechselkursschwankungen (höhere Gewalt) behalten wir uns auch nach erfolgter Bestellungsbestätigung ausdrücklich vor.

LAGERHALTUNG

Sofern In-Time SALES GmbH auf Wunsch des Bestellers Stoffreserven oder eine bestimmte Menge an Bekleidungsteilen an Lager genommen hat, um Nachproduktionen durch allfällige Gewebebeschaffungszeiten nicht zu verzögern, verpflichtet sich der Kunde, im Falle einer Vertragsbeendigung die Stoffe zum Einstandspreis und Bekleidungsteile zu den dafür vereinbarten Preisen zu beziehen.

EIGENTUMSVORBEHALT

In-Time SALES GmbH behält sich das Eigentum an der Lieferung bis zu deren vollständigen Bezahlung vor. In-Time SALES GmbH behält sich ebenfalls vor, den Eigentumsvorbehalt im amtlichen Register eintragen zu lassen.

RECHTE

Von In-Time SALES GmbH bzw. vom Hersteller angefertigte Entwürfe, Zeichnungen, Dateien und Filme bleiben Eigentum des Gestalters. Bei gelieferten Entwürfen, Reinzeichnungen bzw. Dateien setzen wir das Vervielfältigungsrecht voraus.

Der AG sichert zu, dass er im Besitz sämtlicher für die Be- und Verarbeitung durch den In-Time SALES GmbH erforderlichen Lizenzen, insbesondere Urheberrechte, Warenzeichnungsrechte u.a. ist. Er stellt den In-Time SALES GmbH von sämtlichen Ansprüchen, die Dritte aufgrund der Verletzung solcher Rechte geltend machen, frei.

Sollte sich vorstehende Zusicherung -gleich aus welchem Grunde- als unzutreffend herausstellen, so verpflichtet sich der AG zum Ersatz jeglichen dadurch entstehenden Schadens. Mit Auftragserteilung erkennt der AG diese Zusicherung an.

Vorlagen / Toleranzen

Werden die Vorlagen vom Auftraggeber geliefert, so ist eine reprofähige Vorlage (z. B. Reinzeichnung) oder eine unkomprimierte Datei (cdr-, bmp-, tif- oder wmf-Format) mit einem Papierausdruck erforderlich. Die Festlegung der Farben erfolgt entweder über die

HKS / Pantone-Nummer oder über Zusendung der Originalfarben (z. B. Briefkopf oder Visitenkarte). Branchenübliche Abweichungen in Farbton, Maß und Güte sind zulässig.

DATENSCHUTZ

Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden unter strikter Beachtung der geltenden Bestimmungen gespeichert und bei der Bestellabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen sowie Dritte zur Bestellabwicklung eingeschaltete Unternehmen weitergegeben.

Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. In-Time SALES GmbH ist berechtigt, die persönlichen Daten zum Zwecke der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung im Rahmen eines Datenaustausches an ein Prüfungsunternehmen zu übermitteln.

ERFÜLLUNGSORT / GERICHTSSTAND

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Firmensitz der In-Time Sales GmbH.

SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung sowie die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.

Landau,  01.01.2018